Service
Ihnen gefällt diese Information? Dann teilen Sie diese Ihren Freunden mit:

kino.to Land Sachsen wurde abgemahnt

Dresden, 17.06.11 Das Land Sachsen wurde durch ein Online Magazin abgemahnt. Jede Webseite im Internet hat die Pflicht, ein gültiges Impressum zu integrieren. Dies gilt für private und auch für gewerbliche Webseiten. Am 8.06.11 wurde kino.to durch die Generalstaatsanwaltschaft gesperrt und der Inhalt der Seite komplett für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht. kino.to gibt seit dem nur diesen Text aus:

kino.to geschlossen

Screenshot kino.to

 

 

 

 

 

Auch das Land Sachsen, das jetzt allein Zugang zu kino.to hat, muss sich an die Impressumspflicht halten. Am 17.06.11 haben Kölner Medienanwälten auf Initiative eines Online Magazin das Land Sachsen abgemahnt. Dadurch möchten sich die Abmahner ausdrücklich nicht auf die Seite von kino.to stellen. Die Initiatoren möchten damit ein Statement gegen den ihrer Meinung nach in Deutschland grassierenden Abmahnwahn vornehmen. Laut der Abmahnung soll das Land Sachsen eine Unterlassungserklärung bis zum 22. Juni 2011 abgeben. e-recht24.de berichtet davon und äußert sich so, dass die Abmahnung wohl kaum eine Chance haben wird. Wie es weiter geht ist noch nicht geklärt. presseanfragen.com wird weiter davon berichten.


Kommentieren

*
Suchen
presseanfragen.com
presseanfragen.com informiert kostenlos über News aus dem Web zu Themen, die viele Menschen weltweit interessieren. Beispielsweise Facebook, Youtube und kinox.to.
Populäre Artikel